1 Geltungsbereich


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB* genannt) gelten für sämtliche
Rechtsgeschäfte die Haus2 – Haus der Begegnung (nachfolgend «der Store» genannt) abgewickelt
werden und über die Onlineplattform store.obolus.app (nachfolgend «Obolus» genannt) getätigt
werden.
Obolus und der Store behalten sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist
jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung/des Kaufs/der Mietung geltende Version dieser AGB, welche
für diese Bestellung/diesen Kauf/diese Mietung nicht einseitig geändert werden können.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht
anerkannt.
Das Angebot gilt, solange dieses Produkt/dieses Angebot zum gewählten Zeitpunkt verfügbar ist. Für
andere Preise Vorort bei Käufen, übernimmt weder Obolus, noch der Store eine Haftung und wird
diesbezüglich preislich auch keine Anpassungen vornehmen müssen.
Für alle Produkt-Einkäufe oder Raum-Mietungen mit Erfordernis des Mindestalters von 18 Jahren
bestätigt die Kundschaft (oder deren gesetzlichen Vormund) mit der Bestellung, dem Kauf Vorort oder der
Mietung die korrekte Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen und übernimmt auch die Haftung
dafür.
Einkäufe und Mietungen in nicht haushaltsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.

2 Information


2.1 Produkt und Preis
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind
unverbindlich.
Alle Online publizierten Verkaufs- und Vermiet-Preise stellen Endpreise dar, die sämtliche Steuern (insb.
MwSt.), allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Kosten für Verpackung/en, Lieferkosten und
sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren, oder Kosten enthalten. Der Store behält sich das Recht
vor, die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das
Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis zum Zeitpunkt vor Ort oder falls geliefert, der
Bestellzeitpunkt.

2.2 Verfügbarkeit
Der Store legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten Online\Offline aktuell und genau anzugeben.
Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen wie auch bei starken Mietnachfragen kann
es jedoch bei einzelnen Produkten zu Lieferverzögerungen kommen oder bei bestimmten Räumen zu
fehlenden möglichen Daten. Alle Angaben zur Verfügbarkeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich
jederzeit ändern.


3 Vertragsabschluss


Die Produkte, Dienstleistungen und Preise Online\Offline gelten als Angebot. Dieses Angebot steht
jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Möglichkeit des Vorhandenseins
oder einer fehlerhaften Preisangabe. Bei Vermietungen von Räumen\Sachobjekten gilt der Preis
beim Zahlungszeitpunkt.
Der Kaufvertrag kommt für Produkte, Dienstleistungen oder Räume von dem Store zustande, sobald
die Kundschaft Online, in einem Laden, per Telefon oder E-Mail ihre Reservation/Bestellung aufgibt
(nachfolgend “Kaufvertrag” genannt).
Im Falle eines Eintreffens einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch
generierten Bestellbestätigung von dem Store an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt.
Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage, dass das
Produkt auch tatsächlich geliefert werden kann oder es im Store definitiv vorhanden sei. Sie zeigt der
Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung beim Onlineshop eingetroffen und somit der
Vertrag mit Store unter der Bedingung der Liefermöglichkeit und der korrekten Preisangabe zustande
gekommen ist, oder dass der Artikel im Store vorhanden sei.
Bei einem Abschluss eines Kaufs Vorort wird auf Wunsch eine automatische Quittung an eine gewünschte
Mail-Adresse versandt.
Mit der Bezahlung bestätigt der Käufer seine Kaufabsicht und mit dem Erhalt des Produktes wird der
Vertrag als abgeschlossen angeschaut. Bei einer Vermietung gilt der Vertrag ab Zahlung des Kunden. Die
ausgewählten Räumlichkeiten haben zum gewählten Zeitpunkt ausschliesslich für die bezahlende Person
frei zu stehen.


4 Liefertermin (im Falle von Lieferung)


Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es
wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.
Kommt der Store in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen) ab dem
30. Kalendertag seitdem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurück
zu treten. In diesem Fall erstattet der Store der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge
zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber dem Store bestehen nicht.


5 Lieferung / Shop-Abholung


Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut
erreichbar sein. Geliefert wird zur Bordsteinkante/Talstation. Ist dies nicht der Fall, trägt die
Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.
Wählt der Kunde die Lieferoption «Lieferung an den Verwendungsort» so ist der Kunde dafür
verantwortlich, dass der Zugang zum Verwendungsort möglich und gewährleistet ist. Der Kunde
muss überprüfen, ob das Produkt durch die Zugänge (z.B. Treppenhaus, Türen etc.) passt. Kann das
Produkt nicht an den Verwendungsort transportiert werden, so trägt der Kunde dafür die allfälligen
Zusatzkosten.
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht
entgegen, kann der Store den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen
Lieferkosten und allfällige Wertverluste in Rechnung stellen.
Falls die Kundschaft die in einem Shop (Shop-Abholung) bestellten Produkte nicht innerhalb von 14
Kalendertagen seit der Abholbereitschaft im Shop abholt, kann der Store den Vertrag auflösen
(stornieren).


6 Prüfpflicht


Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und
Schäden zu prüfen.
Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind dem Store innert 5 Kalendertagen ab dem
Zeitpunkt der Abholung respektive der Zustellung zu melden. Der Kundschaft ist bewusst, dass eine
solche Meldung über eine direkte Mitteilung auf der WebApp zu erfolgen hat. Ein solches Produkt
darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen oder sonst irgendwie zu verwenden. Sie hat es wie
erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren.
Bei Mietungen von Räumlichkeiten hat der Mieter diese bei der Übernahme zu prüfen und allfällige
Mängel gleichentags dem Store zu melden. Nachlässe werde nur gewährt mit Fotos und/oder
Begehung mit dem Vermieter Vorort.


7 Haftung und Haftungsausschluss


7.1 Haftung
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet der
Store in keinem Fall für (I) leichte Fahrlässigkeit, (II) indirekte und mittelbare Schäden und
Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (III) nicht realisierte Einsparungen, (IV) Schäden aus
Lieferverzug sowie (V) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von dem Store, sei
dies vertraglich oder ausservertraglich.
Im Übrigen lehnt der Store die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
• unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung
der Produkte;
• Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
• unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte
durch die Kundschaft oder einen Dritten;
• höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw.,
welche nicht durch 2weeks zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
• Falsche Lagerhaltung (auch Temperaturtechnischen Ursprungs)
• Unsachgemässe Nutzung von Räumlichkeiten, falschem Verhalten darin oder Vandalismus
• Bei Vermietungen ist die Versicherung Sache des Mieters
Für allfällige Mängel und Fehler ist der Produktelieferant/Vermieter Vorort verantwortlich zu machen


7.2 Haftungsbeschränkungen
Obolus schliesst uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus, sei es für
direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Benützung der bzw. des Zugriffs auf die Obolus
Website oder aus Links zu Websites Dritter ergeben sollten. Obolus garantiert nicht, dass die einzelnen
Teile ihrer Website fehlerlos funktionieren. Zudem lehnt Obolus jede Haftung für Manipulationen am
EDV-System des Internet-Benutzers durch Unbefugte ab.


8 Zahlung


8.1 Zahlungsvarianten
Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen wie auch Vermietungen, welche
Online über Obolus gekauft/gemietet werden, macht der Store direkt bei der Kundschaft geltend. Ein
Lieferant/Händler/Vermieter tritt mit Abschluss des Kaufvertrags die gesamte Zahlungsforderung, die
im Rahmen des Kaufvertrags zwischen ihm und der Kundschaft entsteht, an den bei Obolus
angemeldeten Store ab. Die Kundschaft nimmt diese Abtretung zur Kenntnis und ist verpflichtet,
sämtliche Zahlungen ausschliesslich an den Store zu leisten.
Zahlungen müssen in Schweizer Franken oder in erlesenen und von uns angepriesenen
Kryptowährungen geleistet werden, falls der Store dies akzeptieren will.
Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel Online unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen
Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei
Bestellung.
Die aktuellen Zahlungsmittelgebühren, welche gegebenenfalls von Obolus oder dem Store erhoben
werden, sind unter „Zahlungsoptionen“ ersichtlich und werden im Bestellprozess detailliert
ausgewiesen.
Jedes vom Shop entfernte oder veränderte Produkt hat unmittelbar VOR dem Verlassen des Shops
über die WebApp bezahlt zu werden. Im Falle eines Diebstahls oder Zerstörung von Eigentum des
Shops wird der rechtliche Weg eingeschlagen und die Polizei hinzugezogen Sämtliche Kosten werden
der betroffenen Person in Rechnung gestellt, inkl. Umtriebsstunden von Obolus (250.-/h).


8.2 Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle
offenen Beträge, welche die Kundschaft dem Store unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und
der Store kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen und Verkäufe von Produkten an die
Kundschaft mit Hilfe von Obolus einstellen. Dies kann bis zu einer Sperrung des Kunden führen, bis
alle Ausstände beglichen wurden.

Der Store erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3.
Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die
Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall
kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab
Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die
offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche
Bearbeitungsgebühren erheben.


8.3 Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an den Store im Eigentum von dem Store. Der
Store ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor
Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne
ausdrückliche Einwilligung von dem Store nicht zulässig. Für Veränderungen und Beschädigungen kann
der Store die Differenz in Rechnung stellen, bis zum vollen Kaufbetrag.
Bei Mietungen von Räumlichkeiten sind sämtliche darin auffindbaren Einrichtungen und Güter Eigentum
der Vermieterschaft.


9 Änderung der Bestellung oder Stornierung


Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche
Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann der Store nach freiem Ermessen
akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber
CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung
stellen.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Ziffer 3 eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit
(auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft
bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die
Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der
Lieferung sind ausgeschlossen.
Bei einem Rücktritt aus dem Vertrag mit dem Mieten einer Räumlichkeit können folgende Kosten
verrechnet werden (sofern keine anderweitigen Angebotsbestimmen beim jeweiligen Angebot hinterlegt
sind):
– 2 Bis 5 Tage vor dem Termin 0%
– 1 Bis 2 Tage vor dem Termin 50%
– 0 Bis 24 Stunden vor dem Termin 100%


10 Weitere Bestimmungen


10.1 Nicht zuordenbare Rücksendungen
Rücksendungen, die keiner Kundschaft zugeordnet oder der Kundschaft nicht retourniert werden können,
werden sechs Monate von dem Store aufbewahrt und dann entsorgt.


10.2 Nicht abgeholte oder nicht zustellbare Garantieware
Wird Ware, die im Zusammenhang mit der Gewährleistungserbringung gemäss Ziffer 7 steht, im Shop
nicht innert sechs Monaten seit Versendung der Abholaufforderung an die Kundschaft abgeholt oder kann ihr die Ware nicht retourniert werden, so ist der Store berechtigt, über die Ware zu verfügen,
insbesondere diese zu entsorgen.

10.3 Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten durch Obolus und dem Store gilt die Datenschutzerklärung.


10.4 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.


10.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Store und der Kundschaft unterstehen materiellem
Schweizer Recht. Gerichtsstand für Verkäufe von dem Store ist Hirschthal.